Der Bohrplatz

Der Bohrplatz muss gemäß strenger Vorgaben des Bergrechts von der zuständigen Behörde, dem Bergamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, genehmigt und abgenommen werden. Diesen Vorgaben zufolge sind umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers und der Natur zu treffen.

Der Bohrplatz besteht aus einer befestigten Fläche mit einem eigenständigen Entwässerungssystem, mit dem anfallende Brauchwässer abgeleitet und in abgedichteten Becken zur fachgerechten Entsorgung aufgefangen werden. Sauberes Regenwasser wird separiert und über eine Versickerung dem oberflächennahen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Speziell angefertigte Fundamente garantieren einen sicheren Stand der Bohranlage.